Ergänzung der Ruderordnung
des Rüsselsheimer Ruder-Klubs 08 (RRK) vom 22.01.2008
Bei Benutzung eines
Ruderbootes oder Motorbootes auf dem Main gelten die Regeln der
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Diese kann im Internet
unter
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html
eingesehen werden. Dabei ist
insbesondere Kapitel 6, Fahrregeln, zu beachten, das im Normalfall bei
einer Begegnung von Ruderbooten ein Ausweichen nach Steuerbord
vorschreibt.
Um Begegnungen von
Ruderbooten auf dem Main zu reduzieren sowie um einen möglichst
reibungs- und unfallfreien Ruderbetrieb sicherzustellen, werden für das
Rudern auf dem Main folgende Empfehlungen ausgesprochen:
1. Stromauf fahrende
Boote sollten möglichst unter Land fahren, egal auf welcher
Stromseite sie sich befinden.
2. Stromab fahrende
Boote sollten möglichst in oder nahe der Fahrrinne fahren, um
stromauf fahrenden Booten ausreichend Platz unter Land für eine
Begegnung zu lassen.
3. Da es auch bei
Beachtung dieser Empfehlungen zu Begegnungen kommen wird, muss der
Kurs immer wieder durch Sichtkontrolle überprüft werden. |
Die Empfehlungen der Fahrordnung sind
beispielhaft in dem beigefügten Bild dargestellt.
Definition "unter Land": "Unter
Land" ist als ufernaher Bereich definiert und befindet sich zwischen
Ufer und Fahrwasserbojen.
Definition "Fahrrinne": Als "Fahrrinne"
ist der Bereich innerhalb der Fahrwasserbojen definiert, der auch von
der Berufsschifffahrt genutzt wird.
Bei
offenen Fragen bitte Rücksprache mit der Ruderleitung.
Anlage: Bild "Fahrordnung"
Rüsselsheim, den 31.08.2009
Rüsselsheimer Ruder-Klub 08 e.V.
Gesamtvorstand Ruderleitung
Bild
"Fahrordnung"
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