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Ehrungsordnung des Rüsselsheimer Ruder-Klubs 08 

1 Der Rüsselsheimer Ruder-Klub verleiht für besondere Verdienste um den Sport, für besondere sportliche Leistungen sowie für langjährige Mitgliedschaft Leistungsnadeln, Ehrennadeln, Urkunden und Ehrengeschenke. Er kann in besonderen Fällen ein Mitglied zum Ehrenmitglied oder sogar zum Ehrenvorsitzenden ernennen.

2 Das Vorschlagsrecht zur Verleihung haben alle Organe des RRK (gemäß Satzung Ziffer 8) sowie die Abteilungsleitungen. Der Vorschlag ist schriftlich zu begründen. Die Verleihung erfolgt durch Beschluß des Gesamtvorstands. Die Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden erfolgt gemäß Satzung Ziffer 4.5.

3 Die RRK-Leistungsnadel (Klubflagge mit Eichenlaub und Sportsymbolen) kann verliehen werden für verdienstvolle, langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im RRK sowie für hervorragende sportliche Leistungen. Bei Verleihung der Leistungsnadel für sportliche Leistung, insbesondere der Leistungsnadel in Gold, sollte auch das Vorhandensein sportlich fairer Einstellung sowie vereinsfördernden Verhaltens Voraussetzung sein. An Jugendliche sowie für Leistungen in der Jugendklasse wird die RRK-Leistungsnadel nicht verliehen.

Die RRK-Leistungsnadel in Silber kann z. B. verliehen werden für

15jährige verdienstvolle Vorstandstätigkeit;
mehrjährige, erfolgreiche Teilnahme an Hessischen oder Süddeutschen Meisterschaften;
Erringung eines 1., 2. oder 3. Platzes bei einer Deutschen Meisterschaft;
50 Siege auf Ruderregatten
oder mehrjährige Teilnahme an Hockey-Meisterschaftsspielen (etwa 250 Spiele).

Die RRK-Leistungsnadel in Gold kann z. B. verliehen werden für

25jährige verdienstvolle Vorstandstätigkeit;
mehrjährige, erfolgreiche Teilnahme an Deutschen Meisterschaften;
erfolgreiche Teilnahme an Europa-, Weltmeisterschaft oder an Olympischen Spielen;
100 Siege auf Ruderregatten
oder langjährige Teilnahme an Hockey-Meisterschaftsspielen (etwa 500 Spiele).

4 Die RRK-Ehrennadel (Klubflagge mit Eichenlaub und Zahl) wird verliehen für langjährige Mitgliedschaft im RRK, und zwar

in Silber mit Zahl 25 für 25jährige ununterbrochene Mitgliedschaft,
in Silber mit Zahl 40 für 40jährige ununterbrochene Mitgliedschaft
und in Gold mit Zahl 50 für 50jährige ununterbrochene Mitgliedschaft.

Die RRK-Ehrennadel in Silber oder Gold ohne Zahl kann in besonderen Fällen verliehen werden.

5 Bei Verleihung der RRK-Leistungsnadel und der RRK-Ehrennadel sowie bei Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden werden Urkunden ausgestellt.

6 Ehrengeschenke können überreicht werden für besondere sportliche Leistungen (auch in der Jugendklasse) oder für verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit.

7 Ehrenvorsitzender, Ehrenmitglieder, Träger der RRK-Leistungsnadel in Gold sowie Träger der RRK-Ehrennadel in Gold haben zu allen sportlichen Veranstaltungen des RRK freien Eintritt. Zu diesem Zweck wird ein entsprechender Ausweis ausgestellt.

Rüsselsheim, den 17. Januar 1984

Rüsselsheimer Ruder-Klub 08 e. V.

Klausen (1. Vorsitzender), Ackermann (2. Vorsitzender), Hoffmann (Schatzmeister)