Rüsselsheimer Ruder-Klub 08 "Archiv und Chronik"

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Dr. Christoph Krehl

Dr. Christoph Krehl

 

 

 

 

Im Portrait

Prof. Dr. Christoph Krehl

Aus Newsletter des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt vom 11.11.2009
 

Christoph Krehl wurde am 21. Februar 1958 in Frankfurt am Main geboren und hat nach der Erlangung der Hochschulreife von 1978 bis 1983 Rechtswissenschaft und Publizistik in Mainz und Frankfurt am Main studiert.

Nach dem bestandenen ersten juristischen Staatsexamen (1983) war er von 1983 bis 1988 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Herrn Prof. Dr. Wolfgang Naucke am hiesigen Fachbereich. 1985 wurde er vom Frankfurter Fachbereich Rechtswissenschaft mit einer Schrift zum Thema "Die Ermittlung der Tatsachengrundlage zur Bemessung der Tagessatzhöhe bei der Geldstrafe" promoviert.

Nach dem 1988 abgelegten Assessorexamen war Herr Krehl zunächst als Richter am Amtsgericht Bensheim und am Landgericht Darmstadt tätig. Von 1991 bis 1996 war er an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet und dort in der Abteilung Strafrecht und im Ministerbüro tätig. Von 1996 bis 1998 folgte eine Abordnung an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mit Tätigkeiten in der Ermittlungs- und Revisionsabteilung. 1998 wurde Herr Krehl zum Richter am Oberlandesgericht, 1999 zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt. Von Ende 2003 bis Mitte 2007 arbeitete er als Revisionsstaatsanwalt beim Generalbundesanwalt.

Zuvor und danach war er an das Bundesverfassungsgericht (Dezernat des Vizepräsidenten des Gerichts, Prof. Dr. Winfried Hassemer, und seines Nachfolgers, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle) abgeordnet.

Er wurde am 15. Mai 2009 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Wissenschaftlich hat sich Herr Krehl vor allem im Bereich des Strafrechts- und Strafprozessrechts einen Namen gemacht. Seit der Veröffentlichung seiner Dissertation in der Schriftenreihe des Frankfurter Instituts für Kriminalwissenschaften im Jahr 1985 war Herr Krehl neben seinen Tätigkeiten als Jurist in der Praxis ununterbrochen wissenschaftlich aktiv und produktiv. Das wissenschaftliche Werk von Herrn Krehl ist originell und breit angelegt. Besonders hervorzuheben ist die immer mitgedachte und oft explizit im Mittelpunkt stehende verfassungsrechtliche Perspektive auf das Straf- und Strafprozessrecht.

Seit dem Wintersemester 2001/2002 hat der Fachbereich Herrn Krehl nahezu ununterbrochen mit Lehraufgaben im Bereich Straf- und Strafprozessrecht sowie Verfassungsrecht beauftragt.


Neue Richter am BGH

Pressemitteilung des BGH Nr. 204 vom 05.10.2009

Der Bundespräsident hat den Richter am OLG Karlsruhe Martin Bender und den Oberstaatsanwalt beim BGH Professor Dr. Christoph Krehl zu Richtern am BGH ernannt. Das Präsidium des BGH hat Herrn Bender dem II. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Gesellschaftsrecht zuständig ist. Herrn Professor Dr. Krehl hat es dem 2. Strafsenat und dem Amt des Ermittlungsrichters I zugewiesen.

Zu den Lebensläufen der neuen Richter

Richter am BGH Bender

Richter am BGH Bender ist 50 Jahre alt und in Mannheim geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1988 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Als Richter auf Probe war er beim AG Ettlingen, beim LG Karlsruhe und bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe tätig. 1991 wurde er zum Richter am LG Karlsruhe ernannt. Dort war er Mitglied des Schwurgerichts und einer Großen Strafkammer. Mit einem Teil seiner Arbeitskraft gehörte er in den Jahren 1991 bis 1995 gleichzeitig im Rahmen einer Abordnung zunächst einem Senat für Rehabilitierungsverfahren beim Bezirksgericht Dresden und später einer Rehabilitierungskammer beim LG Dresden an. Von 1998 bis 2001 war Herr Bender als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Anschließend wechselte er zum OLG Karlsruhe, bei dem er im Jahr 2002 zum Richter am OLG befördert wurde und Mitglied eines für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Strafsenats war.

Richter am BGH Professor Dr. Krehl

Richter am BGH Professor Dr. Krehl ist 51 Jahre alt und in Frankfurt a. M. geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung wurde er 1988 in den hessischen Justizdienst übernommen. Nach Verwendungen beim AG Bensheim und beim LG Darmstadt war er in der Zeit von 1991 bis 1996 an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Es folgte eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft beim BGH bis Mitte 1998. Im Januar 1998 wurde er vom Richter am LG Darmstadt zum Richter am OLG Frankfurt a. M. befördert. Ein Jahr später erfolgte seine Ernennung zum Oberstaatsanwalt beim BGH. In der Zeit von 1998 bis 2003 und von 2007 bis Mai 2009 war Professor Dr. Krehl als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BVerfG tätig. Unterbrochen wurde diese Tätigkeit im Jahr 2000 durch eine erneute Abordnung an das Bundesministerium der Justiz, während der er in dem Arbeitsstab zur Unterstützung des Beauftragten des Bundeskanzlers für die Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen mitwirkte. Bei der Bundesanwaltschaft war er von 2003 an in der Abteilung für Revisionsstrafsachen eingesetzt. Im Juli 2009 hat ihn die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M., an der er seit langem Strafrecht, Strafprozessrecht und Verfassungsrecht lehrt, zum Honorarprofessor bestellt.

Dr. Christoph Krehl im Kreis der RRK-Jubilare  2001: Holger Kraft (25 Jahre), Werner Pfeifer (25), Helmut Schumacher (40), Rolf Sittmann (60), Wolfgang Gummersbach (25), Heike Richter (25), Klaus Jeske (1998: 25), Charlotte Wippich (60), Detlev Welters (25), Friedebert Armbruster (75), Peter Emig (2000: 25), Dr. Randolf Renker (50), Heiner Bindrim (2000: 25), Dr. Christoph Krehl (25) und RRK-Vorsitzender Prof. Dr. Dietmar Klausen.